Fahrzeugüberprüfung gem. §57a
Wir bieten die gesetzlichen Überprüfungen für folgende Fahrzeuge an:
Traktoren bis 50km/h (Zugmaschinen T1 bis T5)
sowie ungebremste Anhänger bis 750kg
Wir bieten die gesetzlichen Überprüfungen für folgende Fahrzeuge an:
Traktoren bis 50km/h (Zugmaschinen T1 bis T5)
sowie ungebremste Anhänger bis 750kg